Microsoft Windows Server 2019 Standard (16 Core)
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Produktinformationen " Microsoft Windows Server 2019 Standard (16 Core)"
Windows Server 2019 ist das neueste Server-Betriebssystem von dem Hause Microsoft. Als Anwender profitieren Sie dabei von vielen neuen Funktionen. Das neue Betriebssystem stellt die Grundlage für eine zuverlässige und effiziente IT-Infrastruktur dar. Bei Server 2019 Standard fokussiert sich Microsoft auf die Hybride Cloud, Sicherheit, Container und Linux. Damit kommt Microsoft den Benutzern entgegen, die das Betriebssystem in einem Hybrid-Cloud-Szenario einsetzen wollen. Dabei kommt das browser-basierte Tool Project Honolulu zum Einsatz.
Die Neuerungen bei Windows Server 2019
Eine der zentralen neuen Funktionen, die Windows Server 2019 bietet, trägt den Namen System Insights. Diese Anwendung dient dem Monitoring und der Analyse des Serverbetriebs. Besonders praktisch ist es dabei, dass dieses Tool auf ein machine-learning Modell zurückgreift und daher selbstständig Vorhersagen zur Leistung und zur Stabilität des Systems machen kann. Das ermöglicht es, auftretende Probleme bereits zu beheben, bevor sie sich negativ auf den Serverbetrieb auswirken. Auch das neue Windows Admin Center ist sehr praktisch. Es ist browserbasiert und gestaltet die Serververwaltung besonders einfach. Darüber hinaus gibt es einige Neuerungen bei der Erstellung von Containern. Es ist jetzt beispielsweise möglich, einen Container mit einem Linux-Unterbau einzurichten, ohne dass dafür eine virtuelle Maschine für Linux notwendig ist. Eine weitere praktische Funktion ist der Storage Migration Service. Dieser ermöglicht es, die Einstellungen für die Datenspeicherung, für die Sicherheit und für die Netzwerkanbindung bei allen der bestehenden Servern abzufragen und auf andere Einheiten zu übertragen. Hinzu kommen einige Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit und der Anbindung an die Cloud.
Rechtliches:
Mit Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 hat der Bundesgerichtshof entschieden,
dass der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen auch ohne zugehörige
Hardware erlaubt ist. Daher dürfen Sie diese Version in Ländern der EU
(Europäische Union) auf jedem beliebigen Rechner einsetzen. Das Landgericht
Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der
Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA)
zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: “Die Seriennummer an sich ist
markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch
die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante
Zertifizierungsfunktion”. Hinsichtlich der Nutzung in Ländern außerhalb der EU
beachten Sie bitte die Microsoft-Lizenzbestimmungen.
weiteres:
Sie erhalten einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um
einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der
Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM gekennzeichnet wurde, wurde
die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von
allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten
entfernt oder unbrauchbar gemacht.
Wenn der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren.
Die
Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer
"erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des
Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des
Computerprogramms. Der Verkauf von OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist
rechtlich zulässig.
Bundesgerichtshof (BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen
Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)
ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der
EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden,
dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch
einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe
beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute
vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den
Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei
jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei
online übertragenen Lizenzen die Software
beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose
Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das
Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht
hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend
mit diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem
Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst
wenn der Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen
Aktivierung vorgesehen.
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen
Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,
neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware
vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren
Geräten zu aktivieren,
Hinweis:
falls der Artikel kurzzeitig nicht vorrätig sein sollte:
Erhalten sie eine höherwertige Version ohne Mehrkosten.
Die Vorteile sind:
- sofort verfügbar
- zusätzliche Programme zum angegebenen Preis.
Rechtliches:
Mit Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 hat der Bundesgerichtshof entschieden,
dass der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen auch ohne zugehörige
Hardware erlaubt ist. Daher dürfen Sie diese Version in Ländern der EU
(Europäische Union) auf jedem beliebigen Rechner einsetzen. Das Landgericht
Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der
Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA)
zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: “Die Seriennummer an sich ist
markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch
die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante
Zertifizierungsfunktion”. Hinsichtlich der Nutzung in Ländern außerhalb der EU
beachten Sie bitte die Microsoft-Lizenzbestimmungen.
Sie erhalten einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen
Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung
und/oder Überschrift mit OEM gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende
Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten,
Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt
oder unbrauchbar gemacht.
Wenn der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren.
Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. Der Verkauf von OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig.
Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und das Sie keinen Support durch Microsoft erhalten.
Wichtiger Hinweis zu Microsoft Lizenzbestimmungen:
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe
auch Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/dede/useterms Dort
können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen,
und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.
Hinweis
zur Verfügbarkeit:
falls der Artikel kurzzeitig nicht vorrätig sein sollte, erhalten Sie eine
höherwertige Version ohne Mehrkosten.
Die Vorteile sind:
- sofort verfügbar
- zusätzliche Programme zum angegebenen Preis.
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